Verhandlungsverfahren
Neubau Mehrfamilienhaus, Rottenburg
2. RANG


Bauherrschaft
Wohnbau Rottenburg am Neckar

Projektbeschreibung
Der Eigenbetrieb der Stadt -die Wohnbau Rottenburg am Neckar- beabsichtigt, in der Gerhard-Müller-Straße im Quartier „Kreuzerfeld-Süd“, einen Neubau zu errichten. Das Mehrfamilienhaus mit bis zu 30 Wohneinheiten und Gewerbeeinheit/en soll gebaut werden, um in Rottenburg am Neckar kostengünstigen Wohnraum für Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen anbieten zu können.

STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Betrachtet man das Wohnbaugebiet Kreuzerfeld-Süd ohne den Bebauungsplan zu berücksichtigen, ist eine lineare Struktur der Gebäudeanordnung erkennbar. Eine logische Folge für das zu beplanende Grundstück wären hintereinandergestellte Zeilen. Jedoch lässt der Bebauungsplan diese Gebäudestellung nicht zu, da das Baufenster nicht ausreichend tief ist.
Aus diesem Grund haben wir die Baukörper in L-Form gegeneinandergestellt und können so die Tiefe des Baufensters nutzen. Der Bebauungsplan wird damit eingehalten. Aus dieser Gebäudestellung ergibt sich die Wegführung auf dem Grundstück über die Nord-Süd-Achse von der Gebhard-Müller-Straße aus. Der Weg führt in den überdachten Bereich zwischen beiden Gebäuden. Hier befinden sich die Hauptzugänge. Auf der Nordseite des Grundstückes sind die erforderlichen Fahrradabstellplätze und Müllflächen vorgesehen.
Die Gewerbeflächen sind der Gebhard-Müller-Straße zugeordnet und werden von dort aus erschlossen. Eine klare Trennung von privatem und öffentlichem Zugang ist somit gegeben. Die Stellflächen entlang der Straße sind dem Gewerbe zugeordnet. Die Tiefgaragenzufahrt erfolgt von der Kurt-Georg- Kiesinger-Straße. Mit der Anordnung der Tiefgarage an der Nordseite des Grundstücks nutzen wir die Hanglage des Grundstücks aus. Dadurch ist die Höhe zwischen Straßenniveau und
Tiefgarageneinfahrt geringer als ein Geschoss. Die Stellplätze sind den Wohnungen vorbehalten.

FUNKTIONALITÄT / WOHNQUALITÄT
Die Wohneinheiten der beiden Häuser werden jeweils über ein zentrales Treppenhaus erschlossen. Die Wohnungen sind Nord-Süd bzw. Ost-West orientiert. Jede Wohnung besitzt einen Balkon bzw. eine Dachterrasse.
Alle Wohnungen des Haus I sind nach § 35 LBO barrierefrei gestaltet. Dies kann bei der Wohnraumförderung zusätzlich gefördert werden. Haus II ist kein Wohngebäude nach LBO, da ein Gewerbe im Erdgeschoss vorhanden ist. Beide Häuser besitzen einen Aufzug. Im Haus II könnte darauf verzichtet werden, da hier keine barrierefreien Wohnungen nachgewiesen werden müssen.
Die Wohnungen beider Häuser erfüllen in ihrer Größe die Vorgaben der Wohnbauförderung. Der Bauherr kann somit flexibel entscheiden, welche Wohnungen als geförderte Wohnungen geltend gemacht werden.
Um die reduzierten Wohnungsgrößen einzuhalten ist es erforderlich, weitestgehend auf Flurflächen zu verzichten bzw. Bewegungsflächen zusammenzulegen. Unser Lösungsansatz sieht vor, den gemeinschaftlichen Wohnraum (Kochen/ Essen/ Wohnen) als Verteilerraum in die privaten Bereiche zu nutzen. Um trotz der kleinen Flächen eine ausreichende Belichtung der Räume zu ermöglichen, haben wir die Sanitärinstallationen ins Innere der Wohnungen gelegt.
Dadurch können mehr Außenwandflächen zur Belichtung der Wohn- und Schlafräume gewonnen werden. In beiden Häusern lassen sich gemeinschaftlich genutzte Flächen finden. So sind die Kinderwagenabstellflächen und ein Trockenraum in der Nähe der Treppenhäuser angeordnet.
Die Flachdächer beider Häuser werden zentral über die Treppenhäuser erschlossen und können ebenso gemeinschaftlich genutzt werden: wie zum Beispiel für Yoga, Urban Gardening, Kinderbetreuung oder Hausfeste.

KONSTRUKTION, WIRTSCHAFTLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT
Die unterschiedlichen Nutzungen werden auch in der Ausgestaltung der Fassade sichtbar. Die Gewerbefläche im Erdgeschoss hat eine verglaste Schaufassade. Die Wohnungen sind hinter einer Holzfassade mit klassischen Lochfenstern angeordnet.
Wir schlagen eine Hybridbauweise mit einem Stahlbetonskelett und einer nichttragend Fassade in Holzständerbau vor. Durch einen höheren Vorfertigungsgrad kann die Qualität auf der Baustelle noch besser gesichert werden. Bei einem Gebäude nach EnEV-Standard sind damit, im Vergleich zu einer herkömmlichen Bauweise, auch dünnere Außenwände möglich. Durch diese Ersparnis in der Konstruktionsfläche kann mehr Wohnfläche geschaffen werden.
Artikel-ID: 1036