Mehrfachbeauftragung
Neubau Mehrfamilienhaus, Stuttgart-Stammheim



Bauherrschaft
Baugenossenschaft Zuffenhausen eG

Projektbeschreibung
Die Stadt Stuttgart beabsichtigt, im Gebiet „Langenäcker-Wiesert“ dringend benötigte Wohnbauflächen zu schaffen. Ziel der Mehrfachbeauftragung war es, auf dem von der Baugenossenschaft Zuffenhausen eG erworbenen Grundstück, Sozialmietwohnungen und Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher zu erstellen. Da sich das Grundstück am Eingang des Neubaugebietes befindet, wurde besonderen Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und wertige Materialien gelegt.

1) „Wir planen eine Bebauung, die sich von der Maßstäblichkeit harmonisch in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Bebauung ist ein attraktives Entrée, welches in das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert leitet.“
Die geplante Bebauung ist in zwei Baukörper gegliedert. Der Punktbau an der Ecke Herbertstraße / Zuffenhäuser Pfad nimmt die Maßstäblichkeit der Bebauung an der Herbertstraße auf. Die geplanten Hauskanten dieses Gebäudes sind so geplant, dass sie den Straßenraum definieren, den Fahrverkehr in den Zuffenhäuser Pfad und die Bewohner in die Bebauung leiten. Durch die Ausrundung der Gebäudeecken entsteht ein attraktiver Baukörper am Eingang zum Neubaugebiet. Der Langbau orientiert sich in seinen Abmessungen an der nördlich und östlich angrenzenden Zeilenbebauung und führt deren städtebauliche Struktur fort.

2) „Die Bebauung hat einen klar erkennbaren Zugang mit einem attraktiven Vorbereich“
Der gemeinsame Zugang zu beiden Gebäuden liegt an der Kreuzung Straße A / Zuffenhäuser Pfad und ist somit sofort erkennbar. Durch die Stellung der Baukörper und den zurückgesetzten Langbau wird an dieser Stelle ein halb-öffentlicher Vorbereich geschaffen. Der geplante Vorplatz liegt ca. 50cm über dem Zuffenhäuser Pfad, die Treppenanlage definiert den Übergang zwischen öffentlichem und halb-öffentlichem Bereich. Er wird durch eine Nebenanlage (Müll, Fahrräder, Tiefgaragenabfahrt) räumlich gefasst. Über diesen Vorbereich werden alle Nutzungseinheiten der geplanten Bebauung erschlossen.

3) „Innerhalb der Bebauung gibt es attraktive, halböffentliche Kommunikationszonen, an welchen sich die Bewohner treffen und austauschen können. Die Privatsphäre der Wohnungen bleibt erhalten.“
Vom Zugang an dem Zuffenhäuser Pfad aus erstreckt sich über das gesamte Grundstück eine halböffentliche befestigte Fläche. Sie wird durch die angrenzenden Gebäudekanten definiert. Sitzgelegenheiten, Grünflächen und Spielbereiche laden zur Kommunikation und gemeinsamen Begegnungen innerhalb der Bebauung ein. Zur Herbertstraße wird der halböffentliche Bereich über eine Baumreihe und einen Geländeversatz von ca. 50cm definiert. Die Grundrisse der Wohnungen sind so geplant, dass an dieser Zone alle Erschließungen und Zugänge liegen. Die Privatbereiche der Wohnungen und Balkone sind auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Gebäude geplant und bieten somit ein hohes Maß an Privatheit. „Gemeinsam Leben – privat Wohnen“

3) „Die Wohnungen sind hell, mindestens 2-seitig belichtet und haben Tageslichtbäder.“
Das Entrée-Haus (Punkthaus) ist als 2-Bund mit einem an der Aussenfassade und natürlich belichteten Treppenhaus geplant. Alle Wohnungen in diesem Gebäude werden somit 3-seitig belichtet, besitzen Tageslichtbäder und natürlich belichtete Küchen. Die Wohnräume orientieren sich nach Süden. Die Freibereiche sind auf der Südseite als in den Baukörper integrierte Loggien geplant. Sie bieten dadurch, obwohl sie an dem Zuffenhäuser Pfad liegen, ein hohes Maß an Privatsphäre. Innerhalb der Wohnungen gibt es klar getrennte Tag- und Nachtbereiche. In diesem Gebäude sind vorwiegend die Mietwohnungen für Mittlere Einkommensbezieher geplant. Die Wohnungen im Langbau sind über einen Laubengang auf der Westseite des Gebäudes erschlossen. Durch diese Gebäudetypologie ist es möglich, alle Wohnungen über einen Aufzug zu erschließen, ein natürlich belichtetes Treppenhaus zu erhalten und trotzdem mindestens 2-seitig belichtete Wohnungen zu haben. Der Laubengang auf der Westseite orientiert sich zu dem Innenhof und führt die Kommunikationszone auf die Grundrissebenen weiter. Alle in diesem Gebäude geplanten Wohnungen (vorwiegend Sozialmietwohnungen) können mit Tageslichtbädern nachgewiesen werden. Ein „Regal“ auf der ruhigen, vom Fahrverkehr abgewandten Ostseite ermöglicht flexible Balkonzonen. Je nach Art und Größe der Wohnung kann dieses vorgestellte Stahlgerüst mit Bodenbelägen bestückt werden. Aufgrund der einfachen und durchgehenden Tragstruktur entsteht flexibler und bezahlbarer Wohnraum.

4) „Die Tiefgarage ist übersichtlich und gut befahrbar. Zum Erhalt der Privatsphäre können die Treppenhäuser abgeschlossen werden.“
Die Zufahrt zu der Tiefgarage ist im Bebauungsplan definiert. Die Haupterschließung aller Stellplätze erfolgt in unmittelbarer Verlängerung der Tiefgaragenabfahrt, dadurch werden unnötige Fahrkurven vermieden. Die erforderlichen Fluchtwege der Tiefgarage werden über die Tiefgaragenzufahrt und den nördlich gelegenen Fahrradraum nachgewiesen. Somit können im Betrieb die Zugänge zu den Haupttreppenhäusern geschlossen werden. Die Lage und Abmessung der Tiefgarage sind so gewählt, dass die Konstruktion und Tragstruktur der Hochbauten übernommen wird. Insgesamt sind in der geschlossenen Mittelgarage 29 Stellplätze nachgewiesen. In den Freianlagen sind zusätzlich 5 oberirdische Stellplätze für Besucher auf der Nordseite des Langbaus vorgesehen.

5) „Die Bauweise der Gebäude ergibt sich aus der Kubatur. Die gewählte Bauweise ist in der Fassade ablesbar.“
Das Punkthaus ist als monolithischer Massivbau geplant. Die Rundungen können durch die geplante Bauweise problemlos umgesetzt werden. Folgerichtig zeigt sich die Gestalt des Baukörpers als verputztes Bauwerk nach aussen. Das oberste Geschoss ist gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes zurückversetzt. Die hier abgesetzte Fassade (Holzverkleidung) geht durch die Rundung fließend in die Putzfassade über. Die Abmessungen und Typologie des Langbaus sprechen für die geplante Ausführung als Holz-Hybrid-Bau. Hier wird die Tragkonstruktion über die durchgehenden Schotten der Wohnungstrennwände definiert, wodurch die Aussenwände nicht tragend sind. Die Hülle besteht aus vorgefertigten Holzrahmenbauwänden. Um diese Konstruktion nach aussen ablesbar zu machen, sind die Aussenfassaden hier mit einer Holzverschalung geplant. Durch die Planung von zwei baulichen Rettungswegen dürfen auch nach LBO an den Laubengängen die Holzverkleidungen fortgeführt werden. Senkrecht angeordnete Holzlamellen bilden ein gemeinsames Gestaltungselement beider Baukörper.

6) „Die Gebäude sind ökologisch und energetisch sinnvoll durchdacht.“
Die Vorgaben an ein Effizenzhaus 55 werden nach dem vereinfachten Nachweisverfahren eingehalten. Folgende Anforderungen bestehen:
Dachflächen, oberste Geschossdecken: U mind. 0,14 W/m²K -> ist 0,126 W/m²K
Fenster und sonst. transp. Bauteile: U mind. 0,90 W/m²K -> ist 0,85 W/m²K
Außenwände: U mind. 0,20 W/m²K -> ist 0,16 W/m²K
Als Heizung schlagen wir eine Sole-Wasser-Wärmepumpe vor. Mit dieser Technik kann auch ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (in der Praxis im Mietwohnungsbau in unserer Region noch nicht bewährt) ein Effizienzhaus 55 nachgewiesen werden. Der erforderliche Allgemeinstrom wird über die geplante PV-Anlage auf den Dachflächen nachhaltig erzeugt. Alle vorgeschlagenen Materialien und Konstruktionen sind so gewählt, dass die graue Energie (Energie zur Herstellung) minimiert wird und bevorzugt nachwachsende und recyclebare Rohstoffe verwendet werden.

6) „Der Bebauungsplan wird eingehalten.“
Die überbaubare Grundstücksfläche legt die mögliche Kubatur auf dem Grundstück fest. Zur überbaubaren Grundstücksfläche werden auch Balkone (keine Terrassen) gerechnet. Die maximale Obergrenze wird in der vorliegenden Planung exakt eingehalten. Die Baugrenze auf der Südseite des Punkthauses wird zur Stärkung des Entrées und Führung in das Neubaugebiet überschritten. Diese Überschreitung ist gemäß Bebauungsplan zulässig, da sie ausschließlich durch Balkone gegeben ist. Um einen wirtschaftlichen Entwurf zu realisieren ist es sinnvoll, alle Grundrisse über die Geschosse möglichst identisch beizubehalten, dem widerspricht die Festsetzung des Versatzes im obersten Geschoss. Um diese Festsetzung bei gleichbleibenden Grundrissen einzuhalten, wird der Laubengang auf der Westseite als Rücksprung herangezogen. Der Bebauungsplan sieht eine Zäsur zwischen den Festlegungen OG1 und OG3 vor. In diesem Bereich ist es zur Erfüllung der Vorgaben möglich, eine 2-3-Zimmer-Wohnung entfallen zu lassen und diese Fläche als Dachgarten zu nutzen. Wir schlagen zur Umsetzung dieser Wohnung hier eine Befreiung von den Vorgaben des B-Planes vor, da die Zäsur an anderer Stelle vollzogen wird.

Artikel-ID: 1298