Maßnahmen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz, div. Liegenschaften



Bauherrschaft
Bundesagentur für Arbeit
BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH

Generalplanung
BANKWITZ beraten planen bauen

Projektbeschreibung
Unser Büro wurde mit der Durchführung von immobilienwirtschaftlichen Beratungen beauftragt. Hierzu wurden Begehungen zum Thema „Sicherheit und Barrierefreiheit“ an den von uns betreuten Liegenschaften durchgeführt. Als Resultat der bundesweit stattfindenden Begehungen wurden im Jahr 2018 -in allen Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit- Maßnahmen zur Umsetzung von Mindeststandards zur Barrierefreiheit vorgenommen.

Im Anschluss an die Begehungen wurde unser Büro damit beauftragt, Konzepte als Grundlage für einen Handlungsleitfaden auszuarbeiten. Bundesweit waren 12 Liegenschaften als Pilotprojekte ausgewählt worden. Auch die Liegenschaft der Agentur für Arbeit M3a in Mannheim, die durch unser Unternehmen betreut wird, zählte hierzu. Alle Erkenntnisse, die bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Thema „Sicherheit und Barrierefreiheit“ gewonnen werden konnten, flossen in den Handlungsleitfaden ein.

Der Leitfaden wurde Anfang 2019 durch die Bundesagentur für Arbeit herausgegeben. Er hilft dabei, Gebäude auf die erforderliche Barrierefreiheit hin zu prüfen und liefert detailliertere Handlungsempfehlungen. Mit den Maßnahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll die barrierefreie Gestaltung nach den allgemeinen Regeln der Technik in allen Liegenschaften umgesetzt werden.

Es entstanden Konzepte für die folgenden Bereiche:
1. Wegeleitsystem
2. Multifunktionaler Büroraum
3. Höranlagen
4. Aufzugsanlagen
5. Barrierefreier Empfang
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